Aufatmen bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Lockerung bei der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Nach der Verschärfung der Kreditvergabe und der Einführung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) nun die Rolle rückwärts! Der Bundesrat hat in seiner Plenarsitzung vom 12. Mai 2017 eine Lockerung der Regularien zur Kreditvergabe beschlossen und somit insbesondere die Möglichkeit einer Immobilienfinanzierung für junge Familien und Senioren verbessert.
Wie genau die Änderungen aussehen und Bürger freundlich umgesetzt werden, soll im nächsten Schritt durch die Gremien konkretisiert werden. Die tatsächliche Anpassung ist für Herbst geplant.
Seit der Einführung der WIKR wurde die Möglichkeit der Baufinanzierung für das eigene Haus schwerer. So spielt beispielsweise die Höhe der Altersrente eine Rolle. Die Bank prüft, ob sich der Interessent die Belastung auch im Alter noch leisten kann. Änderung der Lebenssituation, wie Kinder, Scheidung usw. finden Berücksichtigung. Zumindest einige Punkte dieser Richtlinie sind mehr als fragwürdig und abstrakt bzw. praxisfremd.
So warten wir ab, wie die Änderung ausschaut und halten Sie auf dem Laufenden.
Mehr Informationen zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie finden Sie hier:
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